Geschäfts- und
Lieferbedingungen
Dienstleistungen und Soft- und Hardware
Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma
Cybernex Software GmbH, Rattenberger Str. 31, 81373 München, Deutschland
(nachfolgend Cybernex genannt)
ALLGEMEIN:
1. Für alle Rechtsgeschäfte mit Cybernex
gelten die nachstehenden Bestimmungen und, soweit in diesen Bestimmungen
nichts anderes festgelegt ist, das Gesetz. Anderslautende Vereinbarungen,
insbesondere Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner haben keine
Gültigkeit, soweit sie unseren nachstehenden Bedingungen widersprechen.
2. Angebote erfolgen stets freibleibend. Erteilte Aufträge werden erst
wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Für den Inhalt der mit
uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, insbesondere die an uns erteilten
Aufträge, ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgeblich. Mündliche Nebenabsprachen, zusätzliche Vereinbarungen oder
Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt sind.
3. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen, aufgrund
unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung
unserer Waren sind jedoch unverbindlich und entbinden den Besteller nicht
von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und
behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Ware ist der Besteller
verantwortlich.
LIEFERBEDINGUNGEN:
4. Liefertermine sind für uns nur
verbindlich, wenn sie von uns für einen bestimmten Tag schriftlich
festgelegt sind. Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten
Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
Beibringung der für die Auftragsausführung vom Besteller zu beschaffenden
Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer eventuell
vereinbarten Anzahlung.
5. Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns nicht eingehalten oder geraten
wir anderweitig in Leistungsverzug, so muss uns der Vertragspartner eine
Nachfrist von mindestes einem Monat setzen, ehe er Verzugsfolgen geltend
machen kann.
6. Erfolgt die Lieferung im Versandwege, ist unsere Lieferverpflichtung mit
ordnungsgemäßer Übergabe der Ware an den Frachtführer erfüllt. Der Versand
der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
7. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind wir zu Teillieferungen
und -leistungen berechtigt.
8. Ist der Besteller Käufer des Softwareprogramms Address ONE und beauftragt
der Besteller Cybernex mit dem Kauf von Erzeugnissen die Cybernex von
dritter Seite beziehen muss und erfolgt die Installation des Programms
Address ONE im Auftrag des Bestellers durch Cybernex, so erfolgt die
Auslieferung an den Besteller erst nach Überprüfung und entsprechender
Konfiguration der Erzeugnisse. Eine Verlängerung der Hersteller-Garantie
entsteht dadurch nicht.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
9. Soweit nichts anderes vereinbart, sind
unsere Rechnungen binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Gleiches gilt für Rechnungen für Teillieferungen oder -leistungen.
10. Ist der Besteller Käufer von Soft- und Hardware und erfolgt die
Installation der Software im Auftrag des Bestellers durch uns, so sind wir
berechtigt, gleichzeitig mit Beginn der Installation dem Besteller die
Hardware in Rechnung zu stellen.
11. Erfolgt die Softwareinstallation auf Wunsch nachträglich oder auf
fremden Rechnern, so wird die Installation nach der Servicepreisliste von
Cybernex dem Auftraggeber berechnet.
12. Wir sind berechtigt, für ohne Rechnungsbeträge ab Fälligkeit 6% Zinsen
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
13. Cybernex ist berechtigt, weitere Lieferungen aus laufenden Aufträgen
zurückzubehalten, bis bereits fällige Rechnungsbeträge einschließlich
bestehender Nebenforderungen ausgeglichen sind.
EIGENTUMSRECHTE:
14. Der Besteller erwirbt an von uns
gelieferten Softwareprogrammen kein Eigentum, sondern lediglich das
Nutzungsrecht. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Der Besteller
ist verpflichtet, die Lizenzbestimmungen des Urheberrechtsinhabers zu
beachten. Eine Reproduktion der Programme, Handbücher uns sonstiger
Unterlagen, einerlei in welcher Weise, ganz oder teilweise, ist nicht
gestattet.
15. An allen von uns gelieferten Waren bleibt unser Eigentum vorbehalten,
bis unsere sämtlichen Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber
dem Vertragspartner restlos erfüllt sind; bei Zahlung mit Scheck oder
Wechsel bis zu deren Einlösung.
16. Bei Lieferungen an Wiederverkäufer gilt zusätzlich folgendes: Vor
vollständiger Bezahlung unserer Forderungen ist eine Veräußerung der von uns
gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Eine
anderweitig Verfügung über unsere Ware, insbesondere eine Verpfändung an
Dritte oder eine Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Im Falle des
Weiterverkaufs muss sich unser Besteller ebenfalls die
Eigentumsvorbehaltsrechte bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Die
aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen tritt der Besteller bereits
jetzt sicherungshalber an Cybernex ab. Cybernex nimmt diese Abtretung
hiermit an. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht
das Eigentum an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Verkäufer
für den Verkäufer vorgenommen, ohne da dem Verkäufer hieraus
Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird,
erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet
worden ist. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen
zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert
unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Käufer die zu sichernden
Forderungen um 10% übersteigt.
17. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, den
Liefergegenstand bis zur Befriedung unserer Forderungen wieder an uns zu
nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einer Rücknahme des
Liefergegenstandes trägt der Besteller die hierdurch anfallenden Kosten.
GEWÄHRLEISTUNG:
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware
nach Anlieferung unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen wegen
Sachmängeln, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind, soweit diese
durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens
10 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Später
auftauchende Mängel sind innerhalb gleicher Frist ab Entdeckung schriftlich
mitzuteilen.
18. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Ware nach unserer Wahl
nachbessern, umtauschen, zurücknehmen oder dem Besteller einen Preisnachlass
einräumen. Ein Recht zur Herabsetzung des vereinbarten Kaufpreises oder zur
Rückgängigmachung des Vertrages hat der Besteller nur, wenn zwei
Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen oder zwei Ersatzlieferungen ebenfalls
mangelhaft sind.
19. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers erlöschen, wenn Betriebs-
oder Wartungsanweisungen des Herstellers nicht befolgt, Produkte fehlerhaft
oder nachlässig behandelt oder übermäßig beansprucht, Änderungen an den
Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
20. Funktionsstörungen an den von uns gelieferten Geräten und Programmen
können durch eine mangelhafte Stromversorgung verursacht werden. Solche
Störungen begründen keine Gewährleistungsrechte. Auf Wunsch des Bestellers
und auf seine Kosten werden wir soweit technisch möglich, Störungen in der
Stromversorgung beseitigen.
SERVICE UND WARTUNG:
21. Außerhalb der Gewährleistung besteht
die Möglichkeit, auftretende Störungen durch Cybernex beseitigen zu lassen.
Zur Vorbeugung von Störungen kann auch eine regelmäßige Wartung der Hardware
durch einen Hardware-Wartungsvertrag erfolgen
22. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach dem
jeweils erteilten und von uns bestätigten Auftrag. Unsere Geschäfts- und
Lieferbedingungen gelten vollinhaltlich auch für erteilte Reparatur- und
Wartungsaufträge. Die vom Auftraggeber für diese Leistungen zu bezahlenden
Kosten bestimmen sich nach unserer am Tage der Auftragserteilung gültigen
Servicepreisliste.
23. Cybernex hat das Recht, sich zur Erbringung der in Auftrag gegebenen
Reparatur- und Wartungsleistungen Dritter zu bedienen.
24. Der Auftraggeber ist verpflichtet, von uns reparierte oder gewartete
Geräte nach Beendigung unserer Serviceleistungen bzw. Rückgabe des Gerätes
zu überprüfen und uns binnen 10 Tagen nach Beendigung der Arbeiten bzw.
Rückgabe des Gerätes schriftlich zu informieren, falls die erbrachten
Leistungen Mängel aufweisen sollten. Im übrigen gelten die vorstehenden
Gewährleistungsbedingungen.
SONSTIGES:
25. Schadenersatzansprüche wegen
Nichterfüllung des Vertrages, aus positiver Vertragsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluß aus unerlaubter Handlung oder sonstigem
Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit uns nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln zur Last fällt.
26. Alle Ansprüche und Rechte aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen
stehen nur unserem Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
27. Gegen unsere Forderungen kann nur mit solchen Gegenforderungen
aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt
sind.
28. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die
Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
29. Mit Aushändigung der neuen Geschäfts- und Lieferbedingungen verlieren
alle vorhergehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen ihre Gültigkeit.
Servicepreisliste gültig ab 1.1.2002
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