Unter dem Motto:
Reiseland Deutschland - nix wie hin" begann im Januar 2001 das "Jahr
des Tourismus 2001 in Deutschland".
Leider mussten wir am eigenen Leib feststellen, dass dieser Leitsatz in
Bayern zur Zeit auf keinen Fall zutrifft und Reisende diesen Vorfall bei
einem geplanten Besuch von Bayern lesen sollten. NIX wie weg
oder was denkt sich der Gesetzgeber !
Story: Ein Mitarbeiter und Journalist der German News fuhr mit
der Deutschen Bahn am 23. Januar 2001 von Stuttgart (Baden-Württemberg)
nach München und wurde kurz hinter Ulm (Bayerische Landesgrenze) im
Rahmen der sogenannten Schleierfahndung kontrolliert.
Die Kontrolle bei der o.g. "Schleierfahndung" umfasste die
Ausweiskontrolle und Taschenleerung. Dabei wurde auch die Geld- und
Dokumentenbörse überprüft und der offizielle Journalistenausweis
"entdeckt".
Das Gespräch: *POW = Polizeioberwachtmeister
POW:
Was ist das denn ???
Fahrgast: "das ist ein Presseausweis"
POW:
Das glaub ich nicht
Fahrgast: tja kann man nix machen.
POW:
Was ist denn BDZV
Fahrgast: Das ist der Aussteller des
Presseausweises das heißt: Bundesverband der Zeitschriftenverleger
POW:
da kann man ja nichts richtig lesen da sind die Buchstaben ja ganz
verschmiert
Fahrgast: ja der ist auch ein Jahr alt -
hatten Sie schon mal ein Dokument in einer Klarsichthülle längere Zeit
? Dann sollten Sie wissen, dass Buchstaben sich ablösen und an der
Folie kleben bleiben.
POW: Den haben Sie selbst gemacht ! (feste Meinung)
Fahrgast: Sagen Sie mal - kennen Sie
etwa keinen Presseausweis ?
POW:
so einen habe ich noch nie gesehen - der ist sicher falsch
Fahrgast:
ja und jetzt - was soll das heißen
POW: Den Presseausweis werden wir jetzt überprüfen
Fahrgast:
bitte schön - nur warum ist mir "schleierhaft"
POW 2: Wo waren Sie:
Fahrgast:
In Stuttgart
POW 2:
und was haben Sie da gemacht
Fahrgast:
Ich war auf einer Messe (CMT)
POW 2:
und da haben sie einen Stand
Fahrgast: als Journalist recherchiere ich
und habe keinen Stand
POW 2:
aha
WARTEN 15
Minuten später
POW:
Den Presseausweis ziehen wir zur Überprüfung ein
Fahrgast: Das ist ja wohl nicht ihr ernst
POW:
doch, doch. Sie bekommen auch eine Quittung mit meinem Namen
Fahrgast: und wenn ich den Ausweis jetzt
brauche ?
POW:
in ein paar Tagen haben Sie den Ausweis wieder - wenn er echt ist dann
brauchen Sie ja keine Angst haben. Anmerkung: aha und wenn er ein Scherzartikel ist,
dann wird man jetzt wohl verhaftet oder wie ?
Fahrgast: ah ja - so ist das - ich bin
damit nicht einverstanden
POW:
Sie erhalten eine Quittung
Fahrgast: steht ohne
Journalistenausweis da. Quittung erhalten
Journalisten
und insbesondere ausländische Journalisten sollten es auf jeden Fall
vermeiden einen Presseausweis mit
sich zu tragen. Das Motto "leben und leben lassen" hat in Bayern schon
lange seinen Wahrheitsgehalt verloren.
Die
Bayerische Polizei kennt den deutschen Presseausweis nicht. Wir gehen
davon aus, dass ein ausländischer Presseausweis erst recht nicht bekannt
ist und dieser sofort eingezogen wird.
Sie haben
keinen Presseausweis ? Dann sollten Sie vorher überlegen welche
Papiere Sie mit sich tragen. Eine Kreditkarte kann nach bisheriger
Überzeugung der Staatskanzlei und beim derzeitigen Ausbildungsstand der
bayerischen Polizei auch schon zum Verhängnis werden.
Das
bayerische Innenministerium hat zur Schleierfahndung eine
Pressemitteilung (PM
389/2000) herausgegeben die Sie sich einmal durchlesen
müssen. Wie bei vielen Dingen ist der konkrete Fall mit der darin
dargestellten Wirklichkeit nicht übereinstimmend.
Die
Schleierfahndung zeigt im konkreten Fall, dass Personenkontrollen
"unkontrolliert" durchgeführt werden. Leider hat sich trotz
Regierungswechsel bei diesem Thema noch nichts geändert.
Weitere Links
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