Clevere Frauen - Ratgeber für moderne Frauen mit Familie:

Ferienjobs für Schüler: Das müssen Eltern wissen

Die Osterferien stehen vor der Tür! Da ist das Jobben ist eine gute Gelegenheit für Schüler ihr Taschengeld aufzubessern. Doch ist dabei einiges zu beachten:
Ab welchem Alter dürfen Schüler jobben? Müssen sie sozialversichert sein?
Hat es Auswirkungen aufs Kindergeld? Welche Tätigkeiten sind verboten?
Clevere Frauen hat die Antworten:

Schüler ab 13 Jahren dürfen leichte Aushilfstätigkeiten ausführen, wie Babysitten oder z. B. Zeitungen/Werbeprospekte austragen. Bis zum 15. Lebensjahr ist die Arbeitszeit auf zwei Stunden/Tag und auf fünf Tage in der Woche in der Zeit von 8 bis 18 Uhr beschränkt. Während der Unterrichtszeit ist das Jobben verboten!

Jugendliche dürfen einen „richtigen“ Ferienjob annehmen, wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind und die Zustimmung der Eltern haben. In dem Fall dürfen sie vier Wochen im Jahr z. B. im Kaufhaus, Supermarkt oder als Fahrradkurier arbeiten. Auch hier gilt: Fünf-Tage-Woche und die Nachtarbeit ist verboten.

Ferienjobber müssen nicht sozialversichert sein und die Eltern bekommen das Kindergeld weiterhin in voller Höhe.

Jedes Unternehmen ist pflichtversichert und der dort arbeitende Schüler ist über den Betrieb versichert. Bei einem Arbeitsunfall muss der Arbeitgeber den Schaden über seine gesetzliche Unfallversicherung regulieren.

Diese Tätigkeiten sind verboten: Jobs mit starker Hitze, Kälte und Nässe sowie gesundheitsschädigende Bedingungen wie Lärm, Strahlen, Erschütterungen und Tätigkeiten mit giftigen, ätzenden und reizenden Stoffen. Untersagt ist ebenfalls auch Akkord- und Fließbandarbeit.

Wie findet Ihr Kind einen Ferienjob? Anfragen in Geschäften und Firmen oder über den Stellemarkt der Lokalzeitung. Auch die Recherche im Internet ist hilfreich: www.schuelerjobs.de

Informationen von: "Clevere Frauen"  www.cleverefrauen.de