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Hochwasser - Kuratorium Fluthilfe zieht Bilanz

Der Vorsitzende des Kuratoriums Fluthilfe, Altbundespräsident Richard von Weizsäcker, hat dem Bundeskabinett am 11. Dezember 2002 über die bisherige Arbeit des Kuratoriums und die Bewältigung der Flutfolgen berichtet.

Die Flutkatastrophe im August hat nach einer vorläufigen Schätzung Schäden von insgesamt 9,2 Milliarden Euro verursacht. Diese Zahl nannte Bundeskanzler Gerhard Schröder nach der Sitzung des Kabinetts. Schröder würdigte das große Maß an Solidarität aus der Bevölkerung heraus. Dies sei ein Stück praktizierten Gemeinsinns. Das Ausmaß an Zusammenwirken von West und Ost sei bemerkens- und bewundernswert, so der Bundeskanzler.

Weizsäcker sagte, der Welle der Flut sei eine Welle der Solidarität gefolgt, wie sie niemand vorherzusagen wusste. "Hier ist zwischen Staat und Bürgern eine Zusammenarbeit sichtbar geworden, wie ich sie so noch nicht erlebt habe in der Nachkriegszeit." Es sei sehr beeindruckend gewesen, "dass die Hilfe so groß wurde, wo die Not so groß war", so der Altbundespräsident.  

Das Kuratorium, das bisher insgesamt 575 Hilfeersuchen verzeichnete, kümmert sich vor allem darum, dass nach der Gewährung erster Soforthilfen nun existenzsichernde Aufbauhilfen zur Auszahlung kommen. Dabei sollen lange Bearbeitungszeiten so weit wie möglich verkürzt oder sachgerechtere Lösungen gefunden und Nachbesserungen erreicht werden. So hat das Kuratorium dafür gesorgt, dass auch teilweise gewerblich genutzte Gebäude am Programm "Aufbauhilfe Wohngebäude" beteiligt werden konnten oder dass bei den länger dauernden Verfahren des Hilfsfonds für die gewerbliche Wirtschaft mit schnellen Abschlagszahlungen geholfen wurde.

Außerdem hat es erfolgreich Kontakte zwischen Direktspendern und geschädigten Einrichtungen vermittelt. Eine weitere positive Erfahrung war Eigenleistung Betroffener, die durch geringen bürokratischen Aufwand und weitgehende Nutzung der Ermessenspielräume der Behörden unterstützt wurde.

Das Kuratorium hat sich bisher bei zwei Informationsreisen in die betroffenen Regionen ein Bild von der Lage gemacht.

Weizsäcker appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, ebenfalls einen Beitrag zum wirtschaftlichen Wiederaufbau zu leisten und sich selbst vor Ort ein Bild von der landschaftlichen Schönheit und den historischen Sehenswürdigkeiten zu machen.


WICHTIGE HINWEISE für die Betroffenen in den Katastrophengebieten:

Den Opfern der Hochwasserkatastrophe steht eine erste Finanzhilfe der Bundesregierung zur Verfügung: Kreise und Städte in Süd- und Ostdeutschland können die zugesagten 100 Millionen Euro jetzt abrufen. Das Finanzministerium stellte zudem Steuererleichterungen in Aussicht.

Hier Leserdiskussion über Naturkatastrophen und Umweltschutz

In einem gemeinsam mit den Länder-Ministerien erstelltem Rahmenkatalog seien Naturkatastrophen verursachte Schäden berücksichtigt worden, hieß es. Unter anderem gehe es um Steuerstundungen und Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau. Angaben über das finanzielle Volumen der möglichen Steuererleichterungen liegen bislang nicht vor. Die gesamte Liste ist einzusehen unter www.bundesfinanzministerium.de.

Zu den für Hochwasseropfer möglichen steuerlichen Erleichterungen erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Rahmenkatalog für steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch Naturkatastrophen verursachten Schäden erstellt.

Die vom jetzigen Hochwasser betroffenen Länder können im Rahmen dieses Katalogs die gebotenen steuerlichen Maßnahmen treffen. In Betracht kommen können insbesondere:

  • Steuerstundungen
  • Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Erleichterter Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen
  • Keine nachteiligen Folgerungen bei Verlust bzw.Vernichtung von Buchführungsunterlagen
  • Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Gebäuden
  • Sonderabschreibungen bei Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter
  • Bildung von Rücklagen für Ersatzbeschaffungen
  • Bei Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach § 13 a EStG ermittelt wird, Erlass der aus dem Ansatz des Grundbetrags und der Zuschlägen für Sondernutzungen sich ergebende Einkommensteuer
  • Sofortiger Abzug der Aufwendungen für den Wiederaufbau zerstörter Obstbaubestände als Betriebsausgaben
  • Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden und am Grund und Boden können ohne nähere Nachprüfung als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand behandelt werden, wenn sie den Betrag von 45.000 EUR nicht übersteigen
  • Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung) können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Bei Arbeitnehmern ist auch die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkartemöglich.

Den vollständigen Rahmenkatalog finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bundesfinanzministerium.de.

Die Billigkeitsmaßnahmen sind beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen.

Bei den obersten Finanzbehörden der vom jetzigen Hochwasser betroffenen Länder stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
MR Günther Störzinger
Tel. 0351/564-4320
Fax: 0351/564-4309

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
ORR Joachim Bentel
Tel. 0391/567-1296
Fax: 0391/561-1190

Thüringer Finanzministerium
RD Heinrich Kropp
Tel. 0361/3796-210
Fax: 0361/3796-659

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
RR Marc-Michael Harden
Tel. 0331/866-6332
Fax: 0331/866-6888

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
MR Josef Lohrer
Tel. 089/2306-2319
Fax: 089/2306-2803
RR Christian Bähr
Tel. 089/2306-2531

Darüber hinaus haben KfW und Bundesregierung zwei Sonderkreditprogramme aufgelegt.

Die Kredite können Sie wie üblich über Ihre Hausbank beantragen.

Unternehmen und Freiberufler können im KfW-Sonderprogramm Hochwasser für gewerbliche Antragsteller z. B. den Ersatz von Maschinen und Anlagen oder die Wiederherstellung von Immobilien günstig finanzieren. Auch für vernichtete Lagerbestände, die Schlammentsorgung oder durch das Hochwasser bedingte Liquiditätsengpässe stehen Förderkredite zu Sonderkonditionen bereit.

Private Hauseigentümer können das KfW-Sonderprogramm Hochwasser für private Haushalte beantragen. Die Mittel lassen sich zur Beseitigung von Hochwasserschäden an der Gebäudesubstanz einsetzen. Und zwar sowohl für selbstgenutztes Wohneigentum als auch für vermietete Gebäude.

Soforthilfe für Landwirte : Im Gesamtvolumen von 10 Millionen € wird das BMVEL finanzielle Soforthilfen für Landwirte bereitstellen. Betriebe, deren Existenz gefährdet ist, soll der Anschluss an das kommende Wirtschaftsjahr ermöglicht werden. Ansprechpartner für weitere Fragen: Bürgertelefon des BMVEL, Herr Schneider, Tel. 01888/529- 3772.

Als weitere Unterstützung für betroffene Landwirte wurde ein Sonderkreditprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank aufgelegt:

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet Darlehen im Gesamtvolumen von 100 Millionen € zu besonders günstigen Konditionen an. Neben Ersatzinvestitionen für hochwassergeschädigte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (einschließlich Wohnhäuser) können die Kredite auch für die Beschaffung von Betriebsmitteln und kurzlebigen Wirtschaftsgütern verwendet werden. Liquiditätshilfedarlehen werden mit einer Laufzeit von vier Jahren angeboten und sind wahlweise mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet.

Der Nominalzinssatz dieser Darlehen beträgt zur Zeit 4,4 Prozent. Zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen können auch Kredite mit anderen Laufzeiten beantragt werden. Die Darlehen werden den geschädigten Landwirten bis zu einer Darlehensobergrenze von 500 000 € gewährt. Die Kreditanträge sind formlos an die Hausbank zu richten. Informationen im Internet unter www.rentenbank.de. Ansprechpartner für weitere Fragen: Herr Dr. Bock, Tel. 069/2107-392

Hier finden Sie die detaillierten Informationen zu den Sonderprogrammen der KfW (im PDF-Format):

KfW-Sonderprogramm Hochwasser - Merkblatt für Privatpersonen

KfW-Sonderprogramm Hochwasser - Merkblatt für Unternehmen

Nähere Informationen können Sie auch im KfW-Informationszentrum erfragen. Sie erreichen es bundesweit zum Ortstarif unter (01801) 33 55 77 oder unter iz@kfw.de.

Aktuelle Pressemitteilungen und Infos:


Die vom Hochwasser besonders betroffenen Länder bieten im Internet diverse Hilfs- und Informationsplattformen an:

Das Land Brandenburg bietet auf seiner Homepage Lagekarten zu den örtlichen Krisengebieten, die Telefonnummern der Bürgerhotline, sowie Informationen zum aktuellen Hochwasserstand und zu Hilfsangeboten der EU für geschädigte Landwirte an.

Die sächsische Staatskanzlei bündelt auf ihrer Homepage aktuelle Informationen des Lagezentrums im Innenministerium. Dort lassen sich unter anderem die Pegelstände der Elbe, die Hochwasserprognose des LfUG, Info-Hotlines und die Nummern der Nottelefone der Landkreise abrufen.

Auf der Website der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt finden sich Informationen zur aktuellen Hochwasserlage, zur Sicherung von Datenmaterial, zu Spendenkonten und Hotline-Nummern.

Der Freistaat Bayern informiert in seinem Internetangebot über das von der Landesregierung beschlossene Hilfsprogramm für hochwassergeschädigte Bürger, Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe in Bayern.


Informationen für Bayern:
Ein Hilfsprogramm für hochwassergeschädigte Bürger, Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe wurde in Bayern beschlossen.

Dafür werden zusätzlich 65 Millionen Euro zu den Mitteln der Bundesregierung eingesetzt. Für den Hochwasserschutz werden 2002 100 Millionen Euro investiert. Die finanziellen Hilfsmaßnahmen werden nach Aussage von Beckstein in der 34. Woche anlaufen,

Maßstab für die Hilfen ist das Pfingsthochwasser 1999. 

Das Sofortprogramm richtet sich in erster Linie an vom Hochwasser betroffene Privatpersonen, die erste finanzielle Hilfen bei Schäden im Bereich von Haushalt und Hausrat sowie bei Ölschäden und an Gebäuden erhalten. Unterstützt werden darüber hinaus Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe vor allem bei der Behebung von Schäden und Produktionsfällen.

Kernpunkte des bayerischen Sofortprogramms sind:

1.     Soforthilfe für Privathaushalte bei Schäden in Haushalt und Hausrat sowie bei Ölschäden an Gebäuden. Wenn bei Privathaushalten das Erdgeschoss überflutet wurde, beträgt für einen nicht versicherten Gesamtschaden von 5.000 Euro die Soforthilfe des Freistaats 500 Euro je Person, mindestens aber 1.000 und höchstens 2.500 Euro je Haushalt. Zusätzlich übernimmt der Freistaat bei Ölschäden an Gebäuden ab einem Schaden von 10.000 Euro 25 Prozent des nachgewiesenen Ölschadens bis zu höchstens 5.000 Euro je Gebäude. Anträge auf Hilfe nach dem Soforthilfeprogramm können über die Gemeinden gestellt werden und sollen möglichst innerhalb eines Arbeitstages entschieden werden. Anträge können spätestens bis zum 30. September 2002 gestellt werden.

2.     Geschädigte Betriebe in der Landwirtschaft und im Gartenbau werden, so Landwirtschaftsminister Josef Miller, mit einer Beihilfe in Höhe von maximal 50 Prozent des Markterlöses des durch das Hochwasser verursachten Ertragsausfall beziehungsweise Futterverlustes unterstützt. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro. Bei Flächenschäden gilt pro Betrieb eine Bagatellegrenze von 1.000 Euro. Über diese Hilfsmaßnahmen hinaus hat der Landwirtschaftsminister bereits Ausnahmeregelungen bei der Förderung im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms festgelegt, vor allem bei der Extensivierung von Grünland. Bei nicht mehr als Futter verwertbarem Aufwuchs kann ohne Prämienverlust eine nichtlandwirtschaftliche Verwertung beziehungsweise ein Mulchen zugelassen werden. Bei extremen Schäden, die im Grünland eine Neuansaat unmöglich machen, kann ausnahmsweise eine Kreiselegge oder Fräse zur flachen Bodenbearbeitung eingesetzt werden - bei stark schlammbedeckten Flächen auch der Pflug. Für die vom Hochwasser geschädigten Flächen bleiben im Übrigen sämtliche Beihilfeansprüche bestehen: Ausgleichszahlungen dürfen geleistet werden, Futterflächen bleiben als solche anerkannt. Zudem hat die Landwirtschaftliche Rentenbank bereits zinsverbilligte Kredite angekündigt, die über die Hausbank ausgereicht werden. Betroffene Landwirte sollen sich umgehend an das örtlich zuständige Landwirtschaftsamt wenden.

3.     Für Gewerbebetriebe gibt es im Rahmen des Mittelstandskreditsprogramms Sonderkonditionen. Dafür stellt die Staatsregierung 30 Millionen Euro bereit. Für geschädigte Unternehmen werden Darlehen einheitlich mit einem ermäßigten Zinssatz von zwei Prozent ausgereicht. In existenzbedrohten Fällen werden die Darlehen bis zu vier Jahre zinslos und tilgungsfrei gewährt. Der Höchstdarlehensbetrag beträgt zwei Drittel der Investitionssumme.

4.     Die Beseitigung von Schäden an kommunalen Hochbauen, Straßen und Brücken wird mit 5 Millionen Euro vordringlich und rasch gefördert. Für die Beseitigung von Schäden an Staatsstraßen werden zusätzlich 5 Millionen Euro eingesetzt.

5.     Der Kabinettsausschuss hat außerdem das Staatsministerium der Finanzen gebeten, ein Darlehensvolumen aus Mitteln der Landesbodenkreditanstalt in Höhe von 5 Millionen Euro zu einem Zinssatz von rund zwei Prozent für Gebäudeschäden aufzulegen.

Finanzminister Kurt Faltlhauser hatte bereits Anfang der Woche auf steuerliche Hilfsmöglichkeiten für Hochwasseropfer hingewiesen. Danach können unter anderem Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen hinausgeschoben und Steuervorauszahlungen gemindert werden. Zudem können für Ersatzbeschaffungen unter Umständen steuerfreie Rücklagen gebildet und unwetterbedingte Aufwendungen unter erleichterten Voraussetzungen als Erhaltungsaufwand / Betriebsausgaben anerkannt werden. Ferner gibt es die Möglichkeit von Sonderabschreibungen und der Bildung steuerfreier Rücklagen. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung und Hausrat und Bekleidung können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Wegen der großen Spendenbereitschaft hat die Staatsregierung für Hochwassergeschädigte ein zentrales Spendenkonto "Hochwasserhilfe Bayern" bei der Bayerischen Landesbank (Kontonummer: 82000, BLZ 700500 00) eingerichtet.

Mit den auf dem Spendenkonto eingehenden Mitteln sollen örtliche Hilfsaktionen unterstützt und verstärkt werden. (Quelle Bayer. Staatsministerium Pressestelle)

Spendenkonten und weitere Hinweise hier

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