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Veröffentlicht am 19. August 2002 20:00 Uhr

Bundesregierung beschließt zur Finanzierung der Hochwasserhilfen die Verschiebung der Steuerreform


Bundeskanzler Gerhard Schröder sagte im Anschluss an die Sondersitzung des Kabinetts am 19. August 2002 vor der Presse, dass die Bundesregierung zur Finanzierung der Hilfen für die Hochwasseropfer eine Verschiebung der zweiten Stufe der Steuerreform beschlossen habe. Diese Maßnahme ermögliche die Finanzierung der Hochwasserhilfen, ohne gegen die Defizitkriterien des europäischen Stabilitätspaktes zu verstoßen.

Diese Katastrophe habe das Leben in Deutschland verändert, sagte der Kanzler nach der Kabinettsitzung. Für die unmittelbar Betroffenen seien die Lebensgrundlagen zerstört. Der Kanzler dankte im Namen der Bundesregierung den tausenden Helfern, die an der Bekämpfung des Hochwassers beteiligt seien.

Verschiebung der zweiten Stufe der Steuerreform macht 6,9 Milliarden Euro frei

Das Bundeskabinett habe angesichts des gewaltigen Ausmaßes der Schäden zu weitreichenden Maßnahmen gegriffen und eine ebenso solide wie machbare Finanzierung der Hilfen beschlossen: Die Steuerentlastungen, die 2003 in Kraft treten sollten, werden um ein Jahr verschoben und dann als Entlastungen in Kraft treten. Dadurch entstünden keine neuen Belastungen, sagte der Kanzler. Dies würde über alle Gebietskörperschaften 6,9 Milliarden Euro freimachen. Davon entfielen etwa 3 Milliarden auf den Bund, 2,8 Milliarden auf die Länder und etwa eine Milliarde auf die Kommunen. Der Bund wird das dadurch freigemachte Geld in einen Solidarfonds "Flutkatastrophe" einstellen, mit dem eine Reihe von Maßnahmen finanziert werden sollen.

Diese Lösung verbindet die Notwendigkeit substantieller Hilfe mit den Forderungen einer soliden und nachhaltigen Finanzpolitik. Gegenüber allen bisher diskutierten Vorschlägen hat sie klare Vorteile:

* Eine zusätzliche Verschuldung wird vermieden und die Last nicht auf künftige Generationen abgewälzt. Die Einhaltung des Stabilitätspaktes ist nicht gefährdet. Dies ist auch mit Blick
auf andere Länder ein wichtiges Signal. Auch ein Rückgriff auf die Bundesbankgewinne hätte zu einer Erhöhung der Verschuldung geführt hätte.
* Die Maßnahme ist klar befristet. Es bleibt bei der steuerlichen Entlastung der Bürger. Die dritte Stufe der Steuerreform tritt wie beschlossen am 1. Januar 2005 in Kraft.
* Der Vorschlag ist gesetzestechnisch und verwaltungsmäßig schnell umsetzbar. Bund, Länder und Gemeinden treten in eine solidarische Anstrengung ein. Der einzelne Bürger wird wie bisher nur nach seiner Leistungsfähigkeit beansprucht.
* Die zusätzlichen Einnahmen kommen sicher, zeitnah und in berechenbarer Höhe. Dies wäre bei Anleihen oder ähnlichen Instrumenten nicht der Fall.
* Die Haushalte der betroffenen Länder werden unmittelbar entlastet. Die gewonnenen Spielräume können unter anderem für die Kofinanzierung von EU-Mitteln verwendet werden.
* Durch die Verschiebung der zweite Stufe der Steuerreform werden
die Lasten der Hochwasserkatastrophe gerecht verteilt: Diese Stufe hätte im nächsten Jahr durch eine Absenkung des gesamten Tarifverlaufs vom Eingangs- bis zum Spitzensteuersatz die
Steuersätze für alle Steuerzahler gesenkt. Auch von der Ausweitung des Grundfreibetrages hätten alle Steuerzahler profitiert. Durch die Verschiebung müssen alle Steuerzahler ein Jahr auf die Entlastung warten.
*
Der progressive Tarif der Einkommensteuer gewährleistet eine Lastenverteilung gemäß der persönlichen Leistungsfähigkeit. Der Spitzenmanager einer Kapitalgesellschaft zahlt mehr als der durchschnittliche Arbeitnehmer. Der Personenunternehmer zahlt nach seiner persönlichen Gewinnsituation. Wer kein zu versteuerndes Einkommen hat, muss auch die Schäden nicht mittragen. Mit einer Benachteiligung des Mittelstandes hat das nichts zu tun.

* Der Mittelstand hat von der ersten Stufe der Steuerreform erheblich profitiert. Und auch für ihn gilt: diese Maßnahme ist keine neuerliche Belastung, keine Steuererhöhung, sondern lediglich die Verschiebung einer weiteren Entlastung um ein Jahr. Für die betroffenen Unternehmen in den Katastrophengebieten wird es rasche Hilfen geben, die nicht nur Leib und Leben sichern, sondern auch den Fortbestand der Unternehmen möglich machen sollen. Die steuerliche Entlastung für alle kommt ein Jahr später, die Hilfe für die Geschädigten sofort.

Zusammensetzung der Mittel des Bundes

Im Einzelnen setzen sich die Mittel des Bundes wie folgt zusammen:
Eine Milliarde Euro für die Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur, die ergänzt werden soll durch Umschichtungen, die der Verkehrsminister in der gleichen Größenordnung - also eine Milliarde Euro - aus seinem Haushalt zur Verfügung stellen wird. Hierzu kommen bisher nicht verplante Mittel aus dem europäischen Strukturfonds. Diese Mittel aus der so genannten Leistungsreserve machen weitere 1,2 Milliarden Euro aus. Diese Mittel werden anderen Projekten nicht entzogen und können zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Eine zweite Milliarde Euro wird als Soforthilfe aufgebracht werden für zerstörte Existenzen kleiner und mittlerer Gewerbebetriebe. Die dritte Milliarde Euro des Bundes ist vorgesehen für die Hilfe an die Kommunen zur Wiederherstellung der Infrastruktur in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich. Bundesfinanzminister Hans Eichel erklärte nach der Kabinettsitzung, dass das Kabinett zudem eine Haushaltssperre beschlossen habe, mit der im Verwaltungsbereich 250 Millionen Euro eingespart werden sollen. Ausgenommen seien Investitionen, die Mittel zur Beseitigung von Hochwasserschäden sowie das Anti-Terrorpaket. Damit addieren sich die bisher vom Bund geplanten Hilfen für die Opfer der Hochwasserkatastrophe bei Hinzuziehung der Mittel aus der Leistungsreserve des EU-Strukturfonds auf knapp 6 Milliarden Euro.

Mittel des Europäischen Sozialfonds

Der Kanzler erklärte zu den von der EU-Kommission für Deutschland bereitgestellten Strukturfondsmitteln, dass es sich dabei zwar um eine Summe von 5,1 Milliarden Euro handele, dass aber viele dieser Mittel bereits an anderer Stelle politisch verplant seien. Es werde Sache der Länder sein, hier über Umwidmungen dieser Mittel zu entscheiden. Die Kommission habe diese Möglichkeit zugesichert. Es sei besonders wichtig in diesem Zusammenhang, dass die Kommission gestern zwei Dinge zugesichert habe: Erstens die sofortige Vergabe von Aufträgen zur Wiederherstellung der Infrastruktur an kleine und mittlere Betriebe vor Ort, ohne eine komplizierte Ausschreibung als eine so genannte "freihändige Vergabe". Zweitens die optimale Nutzung des so genannten "Beihilfenregimes", das dem Bund durch zugesagte Veränderung durch die EU-Kommission die erneute Vergabe von Beihilfen auch an Betriebe ermöglicht, die bereits schon einmal Beihilfen bekommen haben.

Bundesregierung schlägt Bundestagsdebatte vor und plant Treffen mit den Ministerpräsidenten

Zum Verfahren bemerkte der Kanzler, dass das Kabinett dem Bundestag für Donnerstag nächste Woche (29. August) eine Debatte über die Bewältigung der Flutkatastrophe vorschlägt, an der sich der Kanzler mit einer Regierungserklärung beteiligen werde. Er zeigte sich zuversichtlich, für diese Maßnahmen eine Mehrheit im Bundesrat zu bekommen. Er ginge davon aus, sagte Schröder, dass die Opposition und die betroffenen Länder die Sinnhaftigkeit der geplanten Maßnahmen erkennen würden.

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller appellierte an die von der Katastrophe betroffenen Betriebe, nicht voreilig Mitarbeiter zu entlassen. Der Bund würde vorübergehend für die Kosten der Kurzarbeit aufkommen, so der Minister.

Am 21. August wird der Kanzler mit den Ministerpräsidenten über die geplanten Maßnahmen beraten. Ebenfalls am Donnerstag sollen die Details der Hilfen mit Vertretern der Handels- und Handwerkskammern erörtert werden.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
E-Mail: InternetPost@bundesregierung.de
Internet: http://www.bundesregierung.de/

 

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