|
Veröffentlicht am
19. August 2002 20:00 Uhr Bundesregierung
beschließt zur Finanzierung der Hochwasserhilfen die
Verschiebung der Steuerreform
Bundeskanzler Gerhard Schröder sagte im Anschluss an die
Sondersitzung des Kabinetts am 19. August 2002 vor der
Presse, dass die Bundesregierung zur Finanzierung der Hilfen
für die Hochwasseropfer eine Verschiebung der zweiten Stufe
der Steuerreform beschlossen habe. Diese Maßnahme ermögliche
die Finanzierung der Hochwasserhilfen, ohne gegen die
Defizitkriterien des europäischen Stabilitätspaktes zu
verstoßen.
Diese Katastrophe habe das Leben in Deutschland verändert,
sagte der Kanzler nach der Kabinettsitzung. Für die
unmittelbar Betroffenen seien die Lebensgrundlagen zerstört.
Der Kanzler dankte im Namen der Bundesregierung den
tausenden Helfern, die an der Bekämpfung des Hochwassers
beteiligt seien.
Verschiebung der zweiten Stufe der Steuerreform macht 6,9
Milliarden Euro frei
Das Bundeskabinett habe angesichts des gewaltigen Ausmaßes
der Schäden zu weitreichenden Maßnahmen gegriffen und eine
ebenso solide wie machbare Finanzierung der Hilfen
beschlossen: Die Steuerentlastungen, die 2003 in Kraft
treten sollten, werden um ein Jahr verschoben und dann als
Entlastungen in Kraft treten. Dadurch entstünden keine neuen
Belastungen, sagte der Kanzler. Dies würde über alle
Gebietskörperschaften 6,9 Milliarden Euro freimachen. Davon
entfielen etwa 3 Milliarden auf den Bund, 2,8 Milliarden auf
die Länder und etwa eine Milliarde auf die Kommunen. Der
Bund wird das dadurch freigemachte Geld in einen
Solidarfonds "Flutkatastrophe" einstellen, mit dem eine
Reihe von Maßnahmen finanziert werden sollen.
Diese Lösung verbindet die Notwendigkeit substantieller
Hilfe mit den Forderungen einer soliden und nachhaltigen
Finanzpolitik. Gegenüber allen bisher diskutierten
Vorschlägen hat sie klare Vorteile:
* Eine zusätzliche Verschuldung wird vermieden und die Last
nicht auf künftige Generationen abgewälzt. Die Einhaltung
des Stabilitätspaktes ist nicht gefährdet. Dies ist auch mit
Blick
auf andere Länder ein wichtiges Signal. Auch ein Rückgriff
auf die Bundesbankgewinne hätte zu einer Erhöhung der
Verschuldung geführt hätte.
* Die Maßnahme ist klar befristet. Es bleibt bei der
steuerlichen Entlastung der Bürger. Die dritte Stufe der
Steuerreform tritt wie beschlossen am 1. Januar 2005 in
Kraft.
* Der Vorschlag ist gesetzestechnisch und verwaltungsmäßig
schnell umsetzbar. Bund, Länder und Gemeinden treten in eine
solidarische Anstrengung ein. Der einzelne Bürger wird wie
bisher nur nach seiner Leistungsfähigkeit beansprucht.
* Die zusätzlichen Einnahmen kommen sicher, zeitnah und in
berechenbarer Höhe. Dies wäre bei Anleihen oder ähnlichen
Instrumenten nicht der Fall.
* Die Haushalte der betroffenen Länder werden unmittelbar
entlastet. Die gewonnenen Spielräume können unter anderem
für die Kofinanzierung von EU-Mitteln verwendet werden.
* Durch die Verschiebung der zweite Stufe der Steuerreform
werden
die Lasten der Hochwasserkatastrophe gerecht verteilt: Diese
Stufe hätte im nächsten Jahr durch eine Absenkung des
gesamten Tarifverlaufs vom Eingangs- bis zum
Spitzensteuersatz die
Steuersätze für alle Steuerzahler gesenkt. Auch von der
Ausweitung des Grundfreibetrages hätten alle Steuerzahler
profitiert. Durch die Verschiebung müssen alle Steuerzahler
ein Jahr auf die Entlastung warten.
*
Der progressive Tarif der Einkommensteuer gewährleistet eine
Lastenverteilung gemäß der persönlichen Leistungsfähigkeit.
Der Spitzenmanager einer Kapitalgesellschaft zahlt mehr als
der durchschnittliche Arbeitnehmer. Der Personenunternehmer
zahlt nach seiner persönlichen Gewinnsituation. Wer kein zu
versteuerndes Einkommen hat, muss auch die Schäden nicht
mittragen. Mit einer Benachteiligung des Mittelstandes hat
das nichts zu tun.
* Der Mittelstand hat von der ersten Stufe der Steuerreform
erheblich profitiert. Und auch für ihn gilt: diese Maßnahme
ist keine neuerliche Belastung, keine Steuererhöhung,
sondern lediglich die Verschiebung einer weiteren Entlastung
um ein Jahr. Für die betroffenen Unternehmen in den
Katastrophengebieten wird es rasche Hilfen geben, die nicht
nur Leib und Leben sichern, sondern auch den Fortbestand der
Unternehmen möglich machen sollen. Die steuerliche
Entlastung für alle kommt ein Jahr später, die Hilfe für die
Geschädigten sofort.
Zusammensetzung der Mittel des Bundes
Im Einzelnen setzen sich die Mittel des Bundes wie folgt
zusammen:
Eine Milliarde Euro für die Wiederherstellung der zerstörten
Infrastruktur, die ergänzt werden soll durch Umschichtungen,
die der Verkehrsminister in der gleichen Größenordnung -
also eine Milliarde Euro - aus seinem Haushalt zur Verfügung
stellen wird. Hierzu kommen bisher nicht verplante Mittel
aus dem europäischen Strukturfonds. Diese Mittel aus der so
genannten Leistungsreserve machen weitere 1,2 Milliarden
Euro aus. Diese Mittel werden anderen Projekten nicht
entzogen und können zusätzlich zur Verfügung gestellt
werden.
Eine zweite Milliarde Euro wird als Soforthilfe aufgebracht
werden für zerstörte Existenzen kleiner und mittlerer
Gewerbebetriebe. Die dritte Milliarde Euro des Bundes ist
vorgesehen für die Hilfe an die Kommunen zur
Wiederherstellung der Infrastruktur in ihrem eigenen
Zuständigkeitsbereich. Bundesfinanzminister Hans Eichel
erklärte nach der Kabinettsitzung, dass das Kabinett zudem
eine Haushaltssperre beschlossen habe, mit der im
Verwaltungsbereich 250 Millionen Euro eingespart werden
sollen. Ausgenommen seien Investitionen, die Mittel zur
Beseitigung von Hochwasserschäden sowie das
Anti-Terrorpaket. Damit addieren sich die bisher vom Bund
geplanten Hilfen für die Opfer der Hochwasserkatastrophe bei
Hinzuziehung der Mittel aus der Leistungsreserve des
EU-Strukturfonds auf knapp 6 Milliarden Euro.
Mittel des Europäischen Sozialfonds
Der Kanzler erklärte zu den von der EU-Kommission für
Deutschland bereitgestellten Strukturfondsmitteln, dass es
sich dabei zwar um eine Summe von 5,1 Milliarden Euro
handele, dass aber viele dieser Mittel bereits an anderer
Stelle politisch verplant seien. Es werde Sache der Länder
sein, hier über Umwidmungen dieser Mittel zu entscheiden.
Die Kommission habe diese Möglichkeit zugesichert. Es sei
besonders wichtig in diesem Zusammenhang, dass die
Kommission gestern zwei Dinge zugesichert habe: Erstens die
sofortige Vergabe von Aufträgen zur Wiederherstellung der
Infrastruktur an kleine und mittlere Betriebe vor Ort, ohne
eine komplizierte Ausschreibung als eine so genannte
"freihändige Vergabe". Zweitens die optimale Nutzung des so
genannten "Beihilfenregimes", das dem Bund durch zugesagte
Veränderung durch die EU-Kommission die erneute Vergabe von
Beihilfen auch an Betriebe ermöglicht, die bereits schon
einmal Beihilfen bekommen haben.
Bundesregierung schlägt Bundestagsdebatte vor und plant
Treffen mit den Ministerpräsidenten
Zum Verfahren bemerkte der Kanzler, dass das Kabinett dem
Bundestag für Donnerstag nächste Woche (29. August) eine
Debatte über die Bewältigung der Flutkatastrophe vorschlägt,
an der sich der Kanzler mit einer Regierungserklärung
beteiligen werde. Er zeigte sich zuversichtlich, für diese
Maßnahmen eine Mehrheit im Bundesrat zu bekommen. Er ginge
davon aus, sagte Schröder, dass die Opposition und die
betroffenen Länder die Sinnhaftigkeit der geplanten
Maßnahmen erkennen würden.
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller appellierte an die
von der Katastrophe betroffenen Betriebe, nicht voreilig
Mitarbeiter zu entlassen. Der Bund würde vorübergehend für
die Kosten der Kurzarbeit aufkommen, so der Minister.
Am 21. August wird der Kanzler mit den Ministerpräsidenten
über die geplanten Maßnahmen beraten. Ebenfalls am
Donnerstag sollen die Details der Hilfen mit Vertretern der
Handels- und Handwerkskammern erörtert werden.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
E-Mail:
InternetPost@bundesregierung.de
Internet:
http://www.bundesregierung.de/
|