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Infineon Austria schreibt 100 Stellen bei job-chance-berlin.de aus
Insgesamt schreibt
das Unternehmen ca. 100 Jobs für Ingenieure, Natur- und
Wirtschaftswissenschaftler aus.
12.7.04 Für Sie entdeckt - Lotto und Job verbinden!?
Premium Tipp meint ja und bietet ab sofort die Möglichkeit sich als Partner registrieren zu lassen. Denn es spielen Millionen von Deutschen jeden Samstag und Mittwoch. Nur ein kleiner Teil nutzt die Chance das Lotto im System zu spielen, obwohl es sehr viel mehr Geld bringt und keinesfalls teuer ist.
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7.6.04
Beschäftigungsinitiative in Hessen für
Spätaussiedler
10.000 akademische Bewerberprofile für Arbeitgeber www.job-chance-berlin.de: Wissensnetzwerk Wirtschaft - Hochschulen
Der Service von job-chance-berlin.de ist komplett kostenlos. Das scheint sich herumzusprechen. Die Auslastung des Portals hat sich innerhalb des letzten Jahres mehr als verdreifacht wie der Portalbetreiber berichtet. Dies kommt dem Wissensnetzwerk Wirtschaft – Hochschulen zugute, dessen zentraler Dreh- und Angelpunkt www.job-chance-berlin.de ist: Informationen über aktuelle Qualifikationsanforderungen der Praxis gelangen schnell und unkompliziert in die Hochschulen. Ziel, lt JOB-CHANCE-BERLIN ist die praxisnahe Intensivierung des Kontaktes Wirtschaft - Wissenschaft. 24.5.04 Eigene
Online-Job-Börse starten
Jetzt kann Jeder seine eigene Online-Job-Börse starten. ZWEI Verdienst-Quellen mit einer eigenen Job-Börse: Das Arbeitsamt zahlt pro Fall 1500 bis 2500 Euro. Firmen bezahlen 25 bis 100 Euro pro Monat pro Stelleninserat. Das Franchise-ähnliche Konzept WORKBANK gehört mit Investitionskosten von ab 250 Euro (bis 8000 €) zu den günstigen Existenzgründungs-Systemen bundesweit. Alle Informationen sind unter Job Börse abrufbereit. 17.5.04
Unter den Wirtschaftsinstituten, den führenden Outplacement-Beratern und der ZAV besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass der Arbeitsmarkt für Fach- und Führungskräfte sich weiterhin stagnierend entwickeln wird. Ein Licht am Ende des Tunnels wird mehrheitlich frühestens für Mitte 2004 erwartet. Waren es in den Jahren 2001 bis Mitte 2002 vor allem die großen Fusionen und der Zusammenbruch der Internetblase, die vor allem auch im Bereich der Manager zu Arbeitsplatzabbau führten, sind es heute die zurückgehende Konsum neigung und der steigende Kostendruck in den Unternehmen, die zu weiteren Einsparmaßnahmen und einer Verschlankung der Managementstruktur zwingen. Strukturdefizite wie etwa im Bankensektor, Insolvenzen und Verlagerung von Betriebsteilen ins Ausland tragen Ihren Teil zu der Misere bei. Der typische Reflex der von Kündigung bedrohten oder bereits betroffenen Manager: die Stellenanzeigen der großen Tageszeitungen werden zur samstäglichen Pflichtlektüre, jedes Wochenende müssen zur Beruhigung des eigenen Gewissens einige Bewerbungen “raus”. Doch gerade in Zeiten schwacher Konjunktur ähnelt der Arbeitsmarkt immer mehr einem Eisberg. Auf die vielen Bewerbungen kommen dann genauso viele standardisierte Absagebriefe: “Trotz Ihrer hervorragenden Qualifikation... wünschen wir Ihnen viel Erfolg...” Hier kann Outplacement helfen! Ein professioneller Anbieter ist beispielsweise die Firma Karent mit Hauptsitz in Frankfurt.
Nebenjob: Was ist erlaubt? Nach Feierabend noch in einer anderen Firma aushelfen, bringt zusätzliches Geld in die Kasse. Doch ist es zulässig einen Zweitjob anzunehmen?Ihr Chef kann Ihnen einen Nebenjob nicht so einfach verbieten. Auch nicht, wenn es in Ihrem Arbeitsvertrag steht. Er hat Anspruch, dass Sie während der vereinbarten Arbeitszeit Ihre ganze Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Aber was Sie nach der Arbeit machen, ist grundsätzlich Ihre freie Entscheidung. Sie müssen nur wieder fit sein, wenn Sie morgens im Büro sind. Grundsätzlich gilt: Ein vertraglich vereinbartes generelles Verbot von Nebentätigkeiten ist unwirksam, und Ihr Arbeitgeber kann Ihnen nicht kündigen, nur, weil Sie auch noch woanders arbeiten. Die Ausnahmen: - Wenn Sie im Nebenjob bei der Konkurrenz arbeiten oder Ihrem Chef selbst Konkurrenz machen wollen. Dann kann er Ihnen den Nebenjob verbieten und Ihnen notfalls auch kündigen.- Auch darf der Nebenjob nicht während des Urlaubs ausgeführt werden. Das verbietet das Bundesurlaubsgesetz. - Und natürlich gilt ein Verbot, wenn Sie krank geschrieben sind und wenn sich bei dem Nebenjob um Schwarzarbeit handelt. Üblich ist in Arbeitsverträgen die Klausel „ ... das eine Nebentätigkeit vorher schriftlich genehmigt werden muss“ oder die bloße „Anzeige der Nebentätigkeit“. Sie müssen also Ihren Arbeitgeber informieren. Damit vermeiden Sie, das es später Streit geben kann. Haben Sie Ihren Chef nicht informiert, kann er Sie abmahnen. Quelle: Onlinemagazin für Frauen: www.cleverefrauen.de 8.12.03 Sportstipendium für die USA zu vergeben. Für Studenten eine Alternative um dem Jobmangel in Deutschland zu entgehen: Testen Sie jetzt Ihre Chancen auf ein Sportstipendium an einer US Universität - kostenlos! Green Card verlängert bis Ende 2004 Die Green Card für IT-Spezialisten wird verlängert, bis ein neues Zuwanderungsrecht gilt. Dann sollen hochqualifizierte Arbeitskräfte aus allen Branchen in Deutschland arbeiten dürfen, wenn für eine Stelle kein Inländer gefunden werden kann. Die im Frühjahr 2001 von der Bundesregierung eingeführte Green Card wird bis Ende 2004 verlängert. Das hat das Bundeskabinett am 9. Juli beschlossen. Die deutsche Green Card war in Form der "Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie" eingeführt worden, als die IT-Branche unter dringendem Arbeitskräftemangel litt. Sie wäre zum 31. Juli ausgelaufen. Bis heute haben rund 15.000 Computerspezialisten und -spezialistinnen eine Green Card erhalten, vor allem aus Indien und Osteuropa. Weil die Green Card ein Erfolgsmodell war, ist sie ein Auslaufmodell: An ihre Stelle soll künftig eine generelle Regelung im Zuwanderungsrecht treten. Ausländische Fachkräfte sollen immer und in allen Branchen in Deutschland Arbeit aufnehmen dürfen, wenn keine geeigneten inländischen Bewerber zur Verfügung stehen. Nach der Kritik des Bundesverfassungsgerichts am formellen Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes wird es noch eine Weile dauern, bis das neue Zuwanderungsrecht in Kraft treten kann. Es ist erst im kommenden Jahr damit zu rechnen. Wegen der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologiebranche soll mit der Verlängerung der Green Card Regelung deshalb der Zeitraum bis dahin überbrückt werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung zeigen: Ein Paradigmenwechsel findet nicht statt. Deutschland braucht hochqualifizierte Zuwanderer und Zuwanderinnen. Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung BZA und DGB schließen Tarifvertrag für Zeitarbeit abDer Bundesverband Zeitarbeit e.V. (BZA) und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) haben nach fünfmonatigen Verhandlungen den ersten flächendeckenden Tarifvertrag Zeitarbeit in ihrer Geschichte abgeschlossen. In der Nacht zum 11. Juni 2003 einigten sich beide Verhandlungsparteien auch über den Manteltarifvertrag, nachdem sie bereits Ende Mai einen Entgelt- und Entgeltrahmentarifvertrag paraphiert hatten. Kernstück dieses Mantels ist ein flexibles Jahresarbeitszeitkonto, das den Besonderheiten der Zeitarbeitsbranche Rechnung trägt. Auch Flexibilitätszuschläge wurden vereinbart. Darüber hinaus wird Teilzeit in der Zeitarbeit attraktiver. Mehr Informationen finden Sie hier. Aktuelle Regelung für Geringbeschäftigte Seit dem 1. April 2003 gilt die Neuregelung für geringfügige Beschäftigungen bis zu einem Bruttoverdienst von 400 Euro im Monat, die so genannten Minijobs. Früher lag die Grenze bei 325 Euro im Monat. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen keinerlei Abgaben. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen 25 Prozent Pauschalabgaben, bei Minijobs in Privathaushalten sogar nur 12 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben gegenüber ihren geringfügig Beschäftigten die gleichen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen wie gegenüber den anderen Beschäftigten. Das betrifft beispielsweise die Entgeltfortzahlung, den bezahlten Erholungsurlaub sowie die Lohnfortzahlung am Feiertag. Ein kurzfristiger Minijob liegt vor, wenn die Beschäftigung nicht mehr als 50 Arbeitstage beziehungsweise zwei Monate eines Kalenderjahres umfasst. Die bisherige zeitliche Begrenzung auf 15 Stunden in der Woche entfällt. Außerdem gilt ebenfalls seit dem 1. April 2003 eine "Gleitzone" für Beschäftigungen zwischen über 400 und 800 Euro/Monat, für die geringere Sozialversicherungsabgaben anfallen. Hauptberuf und Minijob Seit dem 1. April 2003 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neben ihrem Hauptberuf einen 400-Euro-Job ausüben, der sozialversicherungsfrei bleibt. Der Arbeitgeber zahlt dann die für Minijobs üblichen Pauschalabgaben. Weitere Minijobs werden aber mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet, sind sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Gleiches gilt für Bezieherinnen und Bezieher von Vorruhestandsgeld, die einen 400-Euro-Job aufnehmen. Kurzfristige Beschäftigungen neben dem Hauptberuf werden nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Mehrere Minijobs Es ist auch möglich, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben, jedoch nicht bei demselben Arbeitgeber. Durch die neue Regelung sollen nicht normale abgabenpflichtige Tätigkeiten in mehrere Minijobs aufgespalten werden. Die Verdienste aus allen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Sie dürfen nicht über 400 Euro liegen. So bald die Grenze überschritten ist, werden Sozialversicherungsbeiträge für den gesamten Verdienst fällig. Minijobs in Privathaushalten Auch bei Haushaltshilfen in Privathaushalten gilt ab 1. April 2003 die 400-Euro-Regelung. Hier wird allerdings nur ein Pauschalbeitrag von 12 Prozent fällig: je 5 Prozent für Renten- und Krankenversicherung, 2 Prozent Pauschsteuer und 1,3 Prozent Umlage zur Lohnfortzahlungsversicherung. Überschreiten der 400-Euro-Grenze - Schwankender Verdienst Da auch Minijobber Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben können (soweit dies im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt ist), kann die 400-Euro-Grenze überschritten und die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig werden. Beispiel: Erhält der Minijobber ein Gehalt von 380 Euro im Monat und im Dezember ein Weihnachtsgeld von ebenfalls 380 Euro, so beträgt der monatliche Verdienst 411,67 Euro und ist damit sozialversicherungspflichtig. Maßgeblich ist die Summe aller Verdienste innerhalb von zwölf Monaten. Ist der zusätzliche Verdienst allerdings unvorhersehbar und wird die 400-Euro-Grenze maximal zwei Monate im Jahr überschritten, so bleibt die Tätigkeit versicherungsfrei. Niedriglohn-Jobs Beschäftigungen mit einem Verdienst von 400,01 bis 800,00 Euro sind so genannte Niedriglohn-Jobs. In dieser "Gleitzone" werden ab 1. April 2003 geringere Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers beginnt bei einem Verdienst von 400 Euro bei vier Prozent und steigt auf rund 21 Prozent bei einem Entgelt von 800 Euro. Die Bemessungsgrundlage des Arbeitnehmer-Beitrags ist nicht das volle Gehalt, sondern ein nach einer bestimmten Formel berechneter Betrag. Der Arbeitgeber zahlt immer einen Beitragsanteil von 21 Prozent vom tatsächlichen Gehalt. (Der Arbeitnehmer kann seine Rentenbeiträge freiwillig auf den vollen Betrag aufstocken.) Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den vollen Anspruch auf Leistungen der Rentenversicherung (beispielsweise Rehabilitationsmaßnahmen oder vorzeitiger Rentenbeginn) erwerben wollen, können sie dies tun, indem sie die Differenz von 7,5 Prozent zwischen dem Pauschalbetrag des Arbeitgebers (12 Prozent) und dem vollen Rentenversicherungsbeitrag (19,5 Prozent) selbst zahlen. Auch geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten können dies tun, allerdings beträgt hier die Differenz 14,5 Prozent. Erklärt der Minijobber seinem Arbeitgeber schriftlich, dass er die eigenen Rentenversicherungsbeiträge zahlen will, zieht der Arbeitgeber ihm diese vom Lohn ab und leitet sie zusammen mit seiner Pauschale an die Minijob-Zentrale weiter. Die Erklärung kann jederzeit abgegeben werden, muss also nicht zu Beginn des Minijobs erfolgen. Noch mehr Fragen? Antworten gibt das: Service-Center: Bundesknappschaft - Minijob-Zentrale - 45115 Essen Tel.: 08000-200504 (Montag bis Freitag 7.00-19.00 Uhr) www.minijob-zentrale.de Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Unister - Praktikum, Studentenjobs, Bewerbung und mehr : Das Karriere und Wissens-Portal "Unister" für Studenten bietet eine Praktika- und Jobs-Datenbank, Infos zum Thema "Wie bewerbe ich mich". Außerdem die Möglichkeit, eine Bewerbung mit Lebenslauf etc. als Online-Mappe sowie eine eigene Bewerberhompage anzulegen. Eine Online-Recruitingmesse rundet das Angebot ab. „Richtig Bewerben“ : www.unister.de/Unister/career/startseite/bewerbung/index.php Online Bewerbungsmappe: www.unister.de/Unister/career/schreiben/startseite.php Bewerber – Homepage: www.unister.de/Unister/career/profile/index.php Bewerberschwemme bricht über deutsche Unternehmen herein Steigende Arbeitslosenzahlen, zahlreiche Insolvenzen - die deutsche Wirtschaft entlässt auf breiter Front. Die Folge: Viele Stellensuchende drängen auf den Arbeitsmarkt. Bildungsexperten rechnen mit einem Anstieg der Bewerbungseingänge von bis zu 70 Prozent. Ein Ausweg aus dem Dilemma: E-Cruiting. Mit der Personalbeschaffung über E-Business-Plattformen können Kosteneffizienz und Auswahlqualität erheblich gesteigert werden. Bis 2005 wird sich Deutschland zum grössten E-Cruiting-Markt in Westeuropa entwickeln, prognostiziert die Mummert + Partner Unternehmensberatung. Trotz derzeit massiv steigender Bewerberzahlen gehen Bildungsexperten davon aus, dass in den kommenden acht Jahren dennoch jedes Jahr etwa 20.000 Hochschulabsolventen fehlen. Die Herausforderung für die Personalabteilungen: Sie müssen sowohl mit einem Unterangebot an Fachkräften als auch mit einem temporären Überangebot an Bewerbern zurechtkommen. Aufkommensschwankungen, die sich nur mit Hilfe moderner Technologien bewerkstelligen lassen. Eine Lösung ist das so genannte E-Cruiting - die vollständige digitale Abwicklung des Bewerbungsprozesses. Experten rechnen für die Unternehmen mit Einsparpotenzialen von 20 bis 30 Prozent durch Prozessbeschleunigung, Qualitätssteigerung und geringere Vorhaltekosten. Etwa 50 Prozent der Unternehmen verfügen laut Recherchen des Personalberatungsunternehmens access über keine oder kaum integrierte E-Cruiting-Loesungen. Bei den DAX- und MDAX-Unternehmen sieht die vorläufige E-Cruiting-Bilanz nicht viel besser aus: Etwa zwei Drittel von ihnen setzen noch keine E-Business-basierten Rekrutierungshilfen ein. Das führt nicht nur zu Geldverschwendung, sondern auch zu imageschädlichen Verzögerungen bei der Bewerbungsabwicklung. Diese Information basiert auf: Trendeinschaetzung der Mummert + Partner Unternehmensberatung & Untersuchung der access AG. Baugewerbe: Tariflich vereinbarte Mindestlöhne sind verbindlich zu zahlen Die Mindestlöhne betragen seit 2002 in Westdeutschland 10,12 Euro/Stunde und in Ostdeutschland
8,75 Euro/Stunde; seit dem 1. September 2003 erfolgte eine Anhebung auf 10,36
Euro/Stunde in Westdeutschland und auf 8,95 Euro/Stunde in Ostdeutschland.
Die neuen Regelungen ersetzen die Bestimmungen der Zweiten Mindestlohn-Verordnung für das Baugewerbe. Mit der Verordnung werden erneut die Voraussetzungen zur weiteren Umsetzung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Bereich des Baugewerbes geschaffen. Somit wird sichergestellt, dass auch künftig allen Arbeitnehmern auf deutschen Baustellen die tariflichen Mindestlöhne zu zahlen sind. Auf diese Weise leistet die Verordnung einen wichtigen Beitrag zur Unterbindung von Wettbewerbsverzerrungen im Baubereich. Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Eine besonders zu empfehlende Stellenbörse ist bei JobScout24 zu finden. Sie können hier ein eigenes Profil anlegen um von Firmen gefunden zu werden. Interesse an einer Arbeitsstelle in den USA ? Kostenlose Infos rund um die amerikanische Greencard! finden Sie hier. Speziell zum Thema Arbeiten in Europa ist diese Seite Das neue BAFöG im Ausland. Was steht dir zu, welche Regelungen gibt es? Nachzulesen hier Übersichtliche Infos des Daad zum Thema: Praktika im Ausland - Vermittlung, Zuschüsse, Ansprechpartner. Zivildienst im Ausland verrichten - Infos hier! Au-Pair Ausbildung oder Praktikum im Ausland: Auf dieser Seite gibt´s zu allem Informationen Wer als Au-Pair ins Ausland möchte, findet vielleicht hier die richtige Agentur. Wer Spaß daran hat, als Animateur im Ausland zu jobben - da wo andere Urlaub machen - findet hier Infos.
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