German News zur Schleierfahndung in Deutschland / Schengener Abkommen in Europa

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Die Auswirkungen der Schleierfahndung und ihre Konsequenzen für jeden Reisenden in Deutschland, speziell in Bayern.

Brief der "embassy of dreams" Filmproduktion, München an den Bundesinnenminister vom 09.02.2001

Sehr geehrter Herr Schily,

im Anhang finden Sie einen Bericht unseres Mitarbeiters Michael S., der am 5.2.2001 fast eine Stunde ohne ersichtlichen Grund von zwei Polizeibeamten festgehalten wurde. Herrn S. wurde  verwehrt, einen mit uns vereinbarten Anruf zu tätigen, er durfte die ganze Zeit über überhaupt nicht telefonieren.  Weitere Übergriffe, unserer Meinung nach entwürdigend und amtmissbräuchlich, entnehmen Sie beiliegendem Bericht.

Warum wurde Michael S., 30, kontrolliert ? Weil er modisch gekleidet ist und seine langen Haare als Pferdeschwanz trägt?  Weil er sein freundliches Gesicht mit einem Piercing  in der linken Augenbraue schmückt ? Weil der brave Geschmack der beiden Polizeibeamten die vermeintlichen Paradiesvögel aus unserer Branche nicht einordnen konnte ?

Und wir hatten noch Glück.  Wäre diese willkürliche Behinderung fünf Minuten früher erfolgt, hätte  unser Gast, der schwedischer Regisseur Musse H. den letzten LH-Flug nach Stockholm  versäumt. Herr H. ist ein international sehr erfolgreicher, hochqualifizierter Werbefilmregisseur, wir arbeiten zur Zeit zusammen an einer internationalen Kampagne für einen grossen deutschen Hersteller. Und Herr H. ist klein, trainiert, sehr modisch gekleidet. Er trägt seine Haar extrem kurz, seine Ohren sind aufgrund von Sportverletzungen deutlich deformiert – Herr H. ist Ringer. Nach den zu vermutenden Kriterien extrem verdächtig.

Uns sind inzwischen auch andere Fälle von willkürlichen Überprüfungen bekannt . Ich selbst wurde letztes Jahr am Franz-Josef-Strauß-Flughafen überraschend kontrolliert. Als Vielflieger musste ich bisher auf keinem anderen Flughafen  auf der Welt eine  außerplanmäßige Personenkontrolle über mich ergehen lassen – bis auf München. Zwei Beamte wollten meinen Pass  sowie den Pass von Herrn L. sehen. L. ist ein erfolgreicher Spielfilmregisseur, Schweizer Staatsbürger jüdischer Abstammung und lebt in Berlin. Nach der

Überprüfung unserer Papiere an ihrem Pkw liessen die Polizisten jedoch von uns ab. Im Gegensatz zu Herrn S. wurden wir formal korrekt behandelt. Der Grund für die Überprüfung wurde uns nicht mitgeteilt.

Diese Praxis der willkürlichen Personenkontrolle  generiert eine aktuelle und eine langfristige Problematik.

Die aktuelle: Wir gehören zu den zwanzig grössten  Werbefilmproduktionen Deutschlands. Unter unseren Kunden finden sich Firmen wie Sixxx AG , Mixxx AG , Dxxx Pxxx AG , Bexxx AG u.v.a. Wir arbeiten an nationalen und internationalen Kampagnen, mit deutschen und internationalen Kreativen. Die Gefahr von Behinderungen unserer Gäste und unseres Teams am Münchner Flughafen durch die Polizei ist lästig und kann für uns bei engen Timings erheblich. Aber vor allem sind solche Vorkommnisse peinlich und schädlich für den Standort München und somit für uns selbst.

Langfristig  schaffen wir ein Klima der Ausgrenzung. Die Umstände  der Kontrolle von Herrn S. halten meines Erachtens dem Vergleich mit den kleinen Schikanen des DDR-Alltags stand. Individualität bzw. der Anschein, anders  zu sein, wird per se  zum Verdachtsmoment. Aus Angst vor der Europäisierung und Globalisierung  entwickeln sich regional paranoide  Rituale gegenüber allem Fremden. Bei allem Verständnis für die oft schwierige Aufgabe unserer Polizei  können wir diese Entwicklung nicht akzeptieren.

Ich würde mich freuen, wenn Sie aufgrund Ihrer Position darauf Einfluss nehmen könnten, dass solche Übergriff in Zukunft nicht mehr stattfinden.

Mit freundlichen Grüssen

Helmut Hartl

Geschäftsführer embassy of dreams (Filmproduktion)
www.embassy.de

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Anhang
Flughafen Franz Josef Strauß, 6.2.2000 19:30

Ich brachte im Auftrag meiner Firma einen schwedischen Regisseur mit einem Mietwagen zum Flughafen.

Als ich ihn eingecheckt und ihm den Weg zum Gate gezeigt hatte, drehte ich mich um, und wurde von zwei Polizisten aufgefordert mich auszuweisen.

Da sich meine Papiere draussen im Wagen befanden, folgten mir die beiden Beamten dort hin. Ich wies mich mit meinem Führerschein aus.

Die beiden Beamten beschlossen eine Personenkontrolle durchzuführen. Zu diesem Zweck wollte einer der beiden Beamten meinen Rucksack auf den Beifahrersitz ausschütten. Ich bat ihn um Vorsicht, da sich sowohl eine Spiegelreflexkamera, als auch ein Minidisc Player und ein Portable CD Player in eben diesem Rucksack befanden. (Wert total circa 1500,- DM)

Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich einen Beamten in Ausübung seiner Pflicht behindere.

Der andere Beamte wollte, dass ich den Kofferraum des Mietwagens öffne. Da sich in dem Wagen die Kofferraumentriegelung  neben dem Fahrersitz befindet, konnte ich der Aufforderung nicht Folge leisten, da ich mich ja sonst dem anderen Beamten genähert hätte...

Als nächstes musste ich draussen auf dem Parkplatz meine Taschen entleeren. Der zweite Beamte tastete mich gründlichst ab. (Dafür musste ich, gegen meinen Willen, meine Jacke ausziehen, Aussentemperatur circa +3 Grad). Meine Fishermans Friends Hustenpastillen wurden grossflächig auf dem Kofferraumdeckel verstreut (2,50 DM), weiterhin wurde meine frische Packung Zigarettentabak ausgeleert (5,70 DM).

Nach der Leibesvisitation klingelte mein Mobiltelefon. Der Beamte kam mir zuvor und schaltete es aus. Auf meine Beschwerde, dass ich noch am arbeiten bin und auch meine Firma informieren muss, dass der schwedische Gast sein Flugzeug erreicht hat, wurde nicht eingegangen.

Im Gegenteil, der Beamte nahm mein Mobiltelefon, kontrollierte die Seriennummer und gab die per Funk durch an die Zentrale.

Indes war der zweite Beamte mit der Durchsuchung meines Mietwagens und meines persönlichen Besitzes fertig (Mini Discs kann man im übrigen nicht öffnen, ohne sie zu zerstören!).

Da sein Kollege ja noch mit meinem Mobiltelefon spazieren ging, führte er eine zweite Leibesvisitation durch. Meine Beschwerde, dass sein Kollege doch erst vor zwei Minuten aufgehört hatte wurde ignoriert. Der Beamte in Ausübung seiner Pflicht.

Beim Fingerspiel auf meinem Hüftknochen entdeckte er eine „Unregelmässigkeit“ desselben. Ich wurde aufgefordert meinen Gürtel  und meine Hose zu öffnen. Dieser Aufforderung kam ich nicht nach. Erstens befanden wir uns auf einem öffentlichen Parkplatz, zweitens war es zu kalt, drittens waren alle meine Taschen leer, und mein Hüftknochen ist eben mein Hüftknochen.

Da ich mich widersetzte, wurde mir von einem Beamten angeboten:

„Wenn Sie sich weiter so aufführen, dann kann ich sagen, dass ich Sie auf Ihrem Führerschein nicht erkannt habe, und sie auf der Wache eine Stunde festhalten, um Ihre Personalien zu klären. Das darf ich.“

Amtsmissbrauch - in Ausübung der Pflicht.

Jetzt hatte der zweite Beamte festgestellt, dass ich kein gestohlenes Mobilfunkgerät mein eigen nenne. Er rief seinen Kollegen zu sich, sie tauschten sich aus, drehten sich um und wandten sich dem tschechischen Kleinbus zu, der soeben auf dem Parkplatz einfuhr.

Es kostete mich weitere 15 Minuten die ausgeschütteten Hustenpastillen und den Tabak der verstreut war zusammenzuräumen und den Inhalt meines Rucksacks, der grossflächig über die beiden Sitze meines Mietwagens verteilt war wieder einzupacken.

Inzwischen war es 20:30 Uhr.

M.S.

Hinweis der Redaktion: Das Schreiben an den Bundesinnenminister liegt der Redaktion in Originalkopie vor.