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Leider mussten wir am eigenen Leib feststellen, dass dieser Leitsatz in Bayern zur Zeit auf keinen Fall zutrifft und Reisende diesen Vorfall bei einem geplanten Besuch von Bayern lesen sollten. NIX wie weg oder was denkt sich der Gesetzgeber ! Story: Ein Mitarbeiter und Journalist der German News fuhr mit der Deutschen Bahn am 23. Januar 2001 von Stuttgart (Baden-Württemberg) nach München und wurde kurz hinter Ulm (Bayerische Landesgrenze) im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung kontrolliert. Die Kontrolle bei der o.g. "Schleierfahndung" umfasste die Ausweiskontrolle und Taschenleerung. Dabei wurde auch die Geld- und Dokumentenbörse überprüft und der offizielle Journalistenausweis "entdeckt". Das Gespräch: *POW = Polizeioberwachtmeister
POW: Was ist das denn ???
Fahrgast: "das ist ein
Presseausweis"
POW: Das glaub ich nicht
Fahrgast: tja kann man nix machen.
POW: Was ist denn BDZV
Fahrgast: Das ist der Aussteller des
Presseausweises das heißt: Bundesverband der Zeitschriftenverleger
POW: da kann man ja nichts richtig lesen da sind
die Buchstaben ja ganz verschmiert
Fahrgast: ja der ist auch ein Jahr alt - hatten
Sie schon mal ein Dokument in einer Klarsichthülle längere Zeit ? Dann
sollten Sie wissen, dass Buchstaben sich ablösen und an der Folie kleben
bleiben.
POW: Den haben Sie selbst gemacht ! (feste Meinung)
Fahrgast: Sagen Sie mal - kennen Sie
etwa keinen Presseausweis ?
POW: so einen habe ich noch nie gesehen - der ist
sicher falsch
Fahrgast: ja und jetzt - was soll das heißen
POW: Den Presseausweis werden wir jetzt überprüfen
Fahrgast: bitte schön - nur warum ist
mir "schleierhaft"
POW 2: Wo waren Sie:
Fahrgast: In Stuttgart
POW 2: und was haben Sie da gemacht
Fahrgast: Ich war auf einer Messe (CMT)
POW 2: und da haben sie einen Stand
Fahrgast: als Journalist recherchiere
ich und habe keinen Stand
POW 2: aha
WARTEN 15 Minuten später
POW: Den Presseausweis ziehen wir zur Überprüfung
ein
Fahrgast: Das ist ja wohl nicht ihr
ernst
POW: doch, doch. Sie bekommen auch eine Quittung mit
meinem Namen
Fahrgast: und wenn ich den Ausweis jetzt
brauche ?
POW: in ein paar Tagen haben Sie den Ausweis
wieder - wenn er echt ist dann brauchen Sie ja keine Angst haben.
Anmerkung: aha und wenn er ein Scherzartikel ist, dann wird man jetzt wohl verhaftet oder wie ?
Fahrgast: ah ja - so ist das - ich bin
damit nicht einverstanden
POW: Sie erhalten eine Quittung
Fahrgast: steht ohne
Journalistenausweis da. Quittung erhalten
Unsere Fragen an die Staatskanzlei Bayerns wurden leider bis heute nicht beantwortet bzw. erfolgte bis heute keine Stellungnahme oder Entschuldigung. Der Ausweis ist mittlerweile an den Verband zurückgegeben worden. (1 Woche war kein Ausweis vorhanden) (siehe Antwort des Bayerischen Innenministerium zu unseren Fragen) Journalisten und insbesondere ausländische Journalisten sollten es auf jeden Fall vermeiden einen Presseausweis mit sich zu tragen. Das Motto "leben und leben lassen" hat in Bayern schon lange seinen Wahrheitsgehalt verloren. Die Bayerische Polizei kennt den deutschen Presseausweis nicht. Wir gehen davon aus, dass ein ausländischer Presseausweis erst recht nicht bekannt ist und dieser sofort eingezogen wird. (siehe Stellungnahme des Bayerischen Innenministerium) Sie haben keinen Presseausweis ? Dann sollten Sie vorher überlegen welche Papiere Sie mit sich tragen. Eine Kreditkarte kann nach bisheriger Überzeugung der Staatskanzlei und beim derzeitigen Ausbildungsstand der bayerischen Polizei auch schon zum Verhängnis werden. (siehe erste Stellungnahme des Bayerischen Innenministerium). Das bayerische Innenministerium hat zur Schleierfahndung eine Pressemitteilung (PM 389/2000) herausgegeben die Sie sich einmal durchlesen müssen. Wie bei vielen Dingen ist der konkrete Fall mit der darin dargestellten Wirklichkeit nicht übereinstimmend. Die Schleierfahndung zeigt im konkreten Fall, dass Personenkontrollen "unkontrolliert" durchgeführt werden. Leider hat sich trotz Regierungswechsel bei diesem Thema noch nichts geändert. Weitere Links zum Thema Schleierfahndung Beschwerden von Lesern und Kontaktadressen für zukünftige Beschwerden finden Sie hier. Wenn auch Sie Opfer der Schleierfahndung wurden oder einen interessanten Link zum Thema kennen, dann informieren Sie uns bitte und senden Sie uns eine Email. <gb> Anmerkung: Lt. Anruf vom 5.2.2001 aus dem bayerischen Innenministerium wird der Vorgang nun geprüft. Bis 26.2.2001 sollte der Vorgang und die gestellten Fragen dann beantwortet sein.) Lt. Schreiben vom 29.1.2001 des Bundesministerium des Innern handelte es sich um keine Bundesgrenzschutz Massnahme, sondern um eine bayerische polizeiliche Massnahme. Die Beschwerde wurde deshalb an das Bayerische Staatsministerium des Innern weitergeleitet. Lt. Schreiben des Bayerischen Innenministerium vom 16.2.2001 war Zweck der Sicherstellung die Abwehr einer "Missbrauchsgefahr". (siehe erste Stellungnahme des Bayerischen Innenministerium). |
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