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Unsere Fragen an das Bayerische
Staatsministerium des Innern im Rahmen der Beschlagnahme des Presseausweises:
Welche Presseausweise kennt die bayerische Polizei nicht ?
Wie werden bayerische Polizeibeamte auf den
Kontakt mit der Presse vorbereitet
Werden bei ausländische Journalisten die
Presseausweise auch eingezogen und wie erkennen bayerische Polizisten deren Gültigkeit
wenn schon der deutsche Presseausweis nicht bekannt ist ?
Gibt es eine offzielle Anweisung Presseausweise
einzuziehen ?
Welcher Grund muss aus der Sicht Ihres Hauses
vorliegen, dass die Pressearbeit behindert wird ?
Was empfehlen Sie Journalisten aus dem In- und
Ausland wenn es zu derartigen Vorfällen kommt ?
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