Die Bayerische Polizei kennt den deutschen Presseausweis nicht. Wir gehen davon aus, dass
ein ausländischer Presseausweis erst recht nicht bekannt ist und dieser sofort eingezogen
wird.
Sie haben
keinen Presseausweis ? Dann sollten Sie vorher überlegen welche Papiere Sie mit sich
tragen. Eine Kreditkarte kann nach bisheriger Überzeugung der Staatskanzlei und beim
derzeitigen Ausbildungsstand der bayerischen Polizei auch schon zum Verhängnis
werden.
Das bayerische
Innenministerium hat zur Schleierfahndung eine Pressemitteilung (PM
389/2000) herausgegeben die Sie sich einmal durchlesen müssen. Wie bei vielen
Dingen ist der konkrete Fall mit der darin dargestellten Wirklichkeit nicht
übereinstimmend.
Die
Schleierfahndung zeigt im konkreten Fall, dass Personenkontrollen
"unkontrolliert" durchgeführt werden. Leider hat sich trotz Regierungswechsel
bei diesem Thema noch nichts geändert.
Weitere Links zum Thema Schleierfahndung Beschwerden von Lesern
und Kontaktadressen für zukünftige Beschwerden finden Sie hier. Wenn auch Sie Opfer der
Schleierfahndung wurden oder einen interessanten Link zum Thema kennen, dann informieren
Sie uns bitte und senden Sie uns eine Email.
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Anmerkung:
Lt. Anruf vom 5.2.2001 aus dem bayerischen Innenministerium wird der Vorgang nun geprüft.
Bis 26.2.2001 sollte der Vorgang und die gestellten Fragen dann beantwortet
sein. Ist mittlerweile erfolgt.)
Lt. Schreiben
vom 29.1.2001 des Bundesministerium des Innern handelte es sich um keine Bundesgrenzschutz
Maßnahme, sondern um eine bayerische polizeiliche Maßnahme. Die Beschwerde wurde deshalb
an das Bayerische Staatsministerium des Innern weitergeleitet.
Lt. Schreiben
des Bayerischen Innenministerium vom 16.2.2001 war Zweck der Sicherstellung die
Abwehr einer "Missbrauchsgefahr".
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