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zur Schleierfahndung

Schleierfahndung - Schengener Abkommen - Fahndung - Bayern - Presseausweis - Pressearbeit

 
 

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Deutschland nix wie hin - Schleierfahndung und deren Konsequenzen fuer In- und Ausländer

Unter dem Motto: Reiseland Deutschland - nix wie hin" begann im Januar 2001 das "Jahr des Tourismus 2001 in Deutschland". 

Leider mussten wir am eigenen Leib feststellen, dass dieser Leitsatz in Bayern zur Zeit auf keinen Fall zutrifft und Reisende diesen Vorfall bei einem geplanten Besuch von Bayern lesen sollten. NIX wie weg  oder was denkt sich der Gesetzgeber !

Story: Ein Mitarbeiter und Journalist der German News fuhr mit der Deutschen Bahn am 23. Januar 2001 von Stuttgart (Baden-Württemberg) nach München und wurde kurz hinter Ulm (Bayerische Landesgrenze) im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung kontrolliert.

Die Kontrolle bei der o.g. "Schleierfahndung" umfasste die Ausweiskontrolle und Taschenleerung. Dabei wurde auch die Geld- und Dokumentenbörse überprüft und der offizielle Journalistenausweis "entdeckt". 

Das Gespräch: *POW = Polizeioberwachtmeister

POW: Was ist das denn ???

Fahrgast: "das ist ein Presseausweis"

POW: Das glaub ich nicht

Fahrgast: tja kann man nix machen.

POW: Was ist denn BDZV

Fahrgast: Das ist der Aussteller des Presseausweises das heißt: Bundesverband der Zeitschriftenverleger

POW: da kann man ja nichts richtig lesen da sind die Buchstaben ja ganz verschmiert

Fahrgast: ja der ist auch ein Jahr alt - hatten Sie schon mal ein Dokument in einer Klarsichthülle längere Zeit ? Dann sollten Sie wissen, dass Buchstaben sich ablösen und an der Folie kleben bleiben.

POW: Den haben Sie selbst gemacht ! (feste Meinung)

Fahrgast: Sagen Sie mal - kennen Sie etwa keinen Presseausweis ?

 

POW: so einen habe ich noch nie gesehen - der ist sicher falsch

Fahrgast: ja und jetzt - was soll das heißen

POW: Den Presseausweis werden wir jetzt überprüfen

Fahrgast: bitte schön - nur warum ist mir "schleierhaft"

POW 2: Wo waren Sie:

Fahrgast: In Stuttgart

POW 2: und was haben Sie da gemacht

Fahrgast: Ich war auf einer Messe (CMT)

POW 2: und da haben sie einen Stand

Fahrgast: als Journalist recherchiere ich und habe keinen Stand

POW 2: aha

WARTEN 15 Minuten später

POW: Den Presseausweis ziehen wir zur Überprüfung ein

Fahrgast: Das ist ja wohl nicht ihr ernst

POW: doch, doch. Sie bekommen auch eine Quittung mit meinem Namen

Fahrgast: und wenn ich den Ausweis jetzt brauche ?

POW: in ein paar Tagen haben Sie den Ausweis wieder - wenn er echt ist dann brauchen Sie ja keine Angst haben. 
Anmerkung
: aha und wenn er ein Scherzartikel ist, dann wird man jetzt wohl verhaftet oder wie ? 

Fahrgast: ah ja - so ist das - ich bin damit nicht einverstanden

POW: Sie erhalten eine Quittung

Fahrgast: steht ohne Journalistenausweis da. Quittung erhalten

Unsere Fragen an die Staatskanzlei Bayerns wurden mittlerweile beantwortet und es wurde festgestellt, daß die Beschlagnahme nicht korrekt war. Der Ausweis ist mittlerweile an den Verband zurückgegeben worden. (1 Woche war kein Ausweis vorhanden) (siehe Antwort des Bayerischen Innenministerium zu unseren Fragen)

Journalisten und insbesondere ausländische Journalisten sollten es auf jeden Fall vermeiden einen Presseausweis mit sich zu tragen. Das Motto "leben und leben lassen" hat in Bayern schon lange seinen Wahrheitsgehalt verloren.

 

Die Bayerische Polizei kennt den deutschen Presseausweis nicht. Wir gehen davon aus, dass ein ausländischer Presseausweis erst recht nicht bekannt ist und dieser sofort eingezogen wird. 

Sie haben keinen Presseausweis ? Dann sollten Sie vorher überlegen welche Papiere Sie mit sich tragen. Eine Kreditkarte kann nach bisheriger Überzeugung der Staatskanzlei und beim derzeitigen Ausbildungsstand der bayerischen Polizei auch schon zum Verhängnis werden. 

Das bayerische Innenministerium hat zur Schleierfahndung eine Pressemitteilung (PM 389/2000) herausgegeben die Sie sich einmal durchlesen müssen. Wie bei vielen Dingen ist der konkrete Fall mit der darin dargestellten Wirklichkeit nicht übereinstimmend. 

Die Schleierfahndung zeigt im konkreten Fall, dass Personenkontrollen "unkontrolliert" durchgeführt werden. Leider hat sich trotz Regierungswechsel bei diesem Thema noch nichts geändert. 

Weitere Links zum Thema Schleierfahndung Beschwerden von Lesern und Kontaktadressen für zukünftige Beschwerden finden Sie hier. Wenn auch Sie Opfer der Schleierfahndung wurden oder einen interessanten Link zum Thema kennen, dann informieren Sie uns bitte und senden Sie uns eine Email.

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Anmerkung: Lt. Anruf vom 5.2.2001 aus dem bayerischen Innenministerium wird der Vorgang nun geprüft. Bis 26.2.2001 sollte der Vorgang und die gestellten Fragen dann beantwortet sein. Ist mittlerweile erfolgt.) 

Lt. Schreiben vom 29.1.2001 des Bundesministerium des Innern handelte es sich um keine Bundesgrenzschutz Maßnahme, sondern um eine bayerische polizeiliche Maßnahme. Die Beschwerde wurde deshalb an das Bayerische Staatsministerium des Innern weitergeleitet.

Lt. Schreiben des Bayerischen Innenministerium vom 16.2.2001 war Zweck der Sicherstellung die Abwehr einer "Missbrauchsgefahr".  

 
 

 

 

 
 

Unsere Fragen an die Staatskanzlei Bayerns  

Antwort des Bayerischen Innenministerium

Pressemitteilung 
(PM 389/2000)

Weitere Links zum Thema

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